Beiträge
AGB
1. Gegenstand
Gegenstadt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Oktoberfest Dortmund im Revierpark Wischlingen veranstaltet durch die marktcom Veranstaltungs GmbH im Zeitraum 04. Oktober 2012 bis 06. Oktober 2012.
2. Tickets
2.1 Die Tickets können ausschließlich beim autorisierten Verkaufspartner wie z. B. Eventim oder direkt bei der marktcom Veranstaltungs GmbH telefonisch oder im Internet unter www.das-dortmunder-oktoberfest.de erworben werden.
2.2 Eine Stornierung bzw. Rückgabe erworbener Tickets ist nicht möglich. Der Erwerb ist bindend.
2.3 Die Tickets garantieren den Einlass in der Zeit von: 04.10 17:00 bis 19:30 // 05.10 17:00 bis 18:30 // 06.10 17:00 bis 18:30
Danach ist es möglich, dass andere Gäste den Platz einnehmen und somit das Ticket verfällt. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
2.4 Einlass in das Zelt ist nur mit einem gültigen Ticket möglich.
2.5 Andere, als von der marktcom Veranstaltungs GmbH autorisierte Tickets sind bei der Veranstaltung nicht gültig.
2.6 Der Wiederverkauf der Tickets ist nicht gestattet
2.7 Die marktcom Veranstaltungs GmbH kann den Verkauf ohne Angabe von Gründen jederzeit stoppen.
3. Reservierung
3.1 Reservierungen für Tische sind möglich und kosten 15,00 € pro Tisch und sind in 10er Ticketpaket zu erhalten.
4. Wiedereinlass
4.1 Beim Verlassen des Zeltes gibt es keine Garantie für einen wiederholten Einlass ins Zelt. Besteht die Möglichkeit jedoch doch, wird eine Wiedereinlassgebühr von 3,00 € verlangt.
5. Zahlungsmöglichkeiten
5.1 Die Tickets müssen per Vorkasse bezahlt werden.
5.2 Tickets an der Abendkasse müssen am Tag der Veranstaltung in bar beglichen werden.
5.3 Im Festzelt können Getränke und Speisen teilweise mit Wertchips, teilweise in bar bezahlt werden. Die genauen Zahlungsmethoden sind den Getränke- und Speisekarten zu entnehmen.
6. Wertchips
6.1 -folgt-
6.2 Die Wertchips können an den Wertchips Verkaufsstellen erworben werden. Achten Sie bitte auf die Aushänge.
6.3 Eine Rückgabe von Wertchips ist nicht möglich.
7. Parken
7.1 Es wird eine Parkservicegebühr i. H. v. 3,- € erhoben.
7.2 Wir übernehmen keine Haftung für die geparkten Fahrzeuge.
8. Garderobe
7.1 Es wird eine Garderobenservicegebühr i. H. v. 1,- € erhoben.
7.2 Wir übernehmen keine Haftung für die in der Garderobe abgegeben Sachen.
9. Programm
8.1 Das Programm ist den Flyern und anderen Werbemitteln zu entnehmen.
8.2 Programmänderungen können von der marktcom Veranstaltungs GmbH jederzeit durchgeführt werden. Dies betrifft auch die Künstler, die bei der Veranstaltung auftreten.
8.3 Die marktcom Veranstaltungs GmbH kann die Veranstaltung sowohl zeitlich verkürze als auch verlängern. Dieses obliegt der marktcom Veranstaltungs GmbH.
8.4 Ein Anspruch auf Erstattung bei Nichtgefallen und bei Programmänderungen besteht nicht.
10. VIP Lounge
10.1 Gäste in der VIP Lounge haben Speisen und Getränke laut den Ausgelegten Karten inklusive und müssen diese nicht bezahlen.
10.2 Die Getränke und Speisen, die nicht als inklusive Leistung gekennzeichnet sind müssen in bar oder mit Wertchips bezahlt werden. Die genauen Zahlungsmethoden sind den Getränke- und Speisekarten zu entnehmen.
10.3 Getränke und Speisen können lediglich in der VIP Lounge als inklusive bezeichnet werden. Der Erwerb von z. B. Getränke an anderen Theken im Zelt oder in der Außenanlage müssen normal laut Preisschild bezahlt werden.
10.4 Getränke und Speisen dürfen nicht an andere Gäste, die sich nicht in der VIP Lounge befinden, gereicht werden. Sollte dieses vorkommen, so müssen die Gäste des Zeltes verwiesen werden.
10.5 Gäste in der VIP Lounge müssen ein VIP Bändchen am Arm tragen. Dieses erhalten die Gäste beim Einlass in die VIP Lounge
11. Mitbringen von Speisen, Getränke, Gegenständen etc.
11.1 Der Kunde darf keine Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitbringen.
11.2 Es ist verboten, Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige gefährliche Gegenstände, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Die marktcom Veranstaltungs GmbH ist berechtig, in Ausübung ihres Hausrechts, Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Taschen und Rucksäcken vorzunehmen.
11.3 Bei Verstößen, Zeltverweis.
12. Ton und Bildaufnahmen
Unsere Besucher erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter & Fotoagenturen Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer des Wasenwirt Festzeltes zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
13. Jugendschutz
Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt / Der Zutritt zur Veranstaltung ist grundsätzlich ab 18 Jahren gestattet.
14. Betreten der Bühne
Das Betreten der Bühne und/oder Überschreiten bzw. Überqueren von Absperrungen im Veranstaltungsraum ist grundsätzlich untersagt und kann den sofortigen Verweis ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben. Gleiches gilt für Nichteinhaltung von Weisungen durch das Ordnungspersonal. Personen die dennoch unbefugt ( z. B. während einer laufenden Show Zwecks Stagediving ) die Bühne betreten, haften in vollem Umfang für durch sie angerichtete Schäden an der Bühnentechnik, Bühnenaufbauten oder für mögliche Verletzungen der auftretenden Künstler sowie eigener Gesundheitsschäden.
15. Diebstahl
Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich und auch nicht für solche haftbar zu machen.
16. Hausrecht
16.1 Die marktcom Veranstaltungs GmbH behält sich das Recht vor Gäste des Festzeltes sowie des Festzeltgeländes zu verweisen. Hierzu ist jegliches marktcom Veranstaltungs GmbH Personal befugt.
16.2 Das Ticket garantiert nicht den Einlass. Bei Personen die z. B. alkoholisiert sind oder eine Gefahr für sich und Andere darstellen hat das marktcom Veranstaltungs GmbH Personal das Recht, den Einlass zu verweigern.
16.3 Ein Anspruch auf Erstattung besteht in keinem der Fälle.